Reiseversicherung
Definition: Unter dem Begriff Reiseversicherung versteht man eine Versicherung, die im Schadensfall und im Zusammenhang mit einer Reise greift und einen entstandenen Schaden reguliert.
Dabei unterscheidet man verschiedene Klassen von Reiseversicherungen, die sich alle als Paket, teilweise aber auch einzeln versichern lassen.
Reiserücktrittsversicherung
hierbei geht es darum:
Sollte der Reisende seine gebuchte Reise z. B. aus Krankheitsgründen oder aufgrund eines Unfalls nicht antreten können, greift diese Versicherung und erstattet die Kosten, die dem Reisenden durch die Stornierung entstehen.
Bei einer Stornierung der Buchung können je nach Zeitpunkt der Stornierung enorme Kosten entstehen, die mit dieser Versicherung gemindert oder je nach Vereinbarung können diese Kosten komplett oder teilweise von der Versicherung
Übernommen werden.
Reisekrankenversicherung
Die Reisekrankenversicherung soll Sie für den Fall absichern, wenn Sie im Ausland z. B. im Krankenhaus oder einer Klinik behandelt werden müssen.
Bei einer Behandlung in einem Krankenhaus im Ausland können je nach Urlaubsland schnell einige Tausend Euro zusammenkommen, die nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt sind.
Aber auch normale Behandlungen beim Arzt im Ausland können schnell ins Geld gehen und auch diese können je nach Erkrankung auch nicht durch die Ihre gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt sein. Kurz gesagt, die Reisekrankenversicherung soll den Reisenden vor Arzt, Behandlungskosten, Krankenhaus und Klinikkosten schützen bzw. unterstützen in dem Fall, wenn die gesetzliche Krankenversicherung nicht greift.
gleiches gilt auch bei einem Unfall oder Krankheit im Ausland auch hier kann die Reisekrankenversicherung je nach Vereinbarung und Versicherungsbedingungen greifen und Sie bei den nicht unerheblichen Kosten für den Rücktransport zu Ihrem Wohnort unterstützen.
Bei den Erkrankungen muss noch zwischen plötzlich Auftretenden oder chronischen(dauerhaften) Erkrankungen unterschieden werden.
Wichtig zu wissen, die Reisekrankenversicherung
deckt in der Regel nur Notfallbehandlungen während des Urlaubs ab.
Gesetzlich versicherte die länger im Ausland ansässig sind, benötigen deshalb eine Auslandskrankenversicherung.
Reisegepäckversicherung
Eine Reisegepäckversicherung soll Sie vor finanziellen Nachteilen im Zusammenhang mit Ihrem Reisegepäck absichern:
Die Versicherung greift z. B. bei:
Beschädigung der Gepäckstücke z. B. durch:
Unfälle oder Feuer oder auch bei Diebstahl oder Raub des Gepäcks.
Einschränkungen bei der Haftung der Versicherung können z. B. grobe Fahrlässigkeit des Eigentümers des Gepäcks sein hier sollte man sich vorher genau in den Versicherungsunterlagen informieren.
Reiseabbruchversicherung
Die Reiseabbruchversicherung greift bei finanziellen Nachteilen, die entstehen, wenn eine bereits angetretene Reise aus gewissen Gründen abgebrochen werden muss.
Die entstehenden Kosten können sich z. B. aus den Rückreisekosten und Stornierungskosten summieren.
Bei der Höhe der Erstattung kommt es darauf an, was in der Versicherung vereinbart wurde.
Reiseumbuchungsversicherung worum geht es dabei?
Die Reiseumbuchungsversicherung
greift bei finanziellen Nachteilen für den Urlauber, wen dieser den Termin der Reise z. B. aus persönlichen Gründen verschieben muss.
Dies können z. B. Umbuchungskosten sein.
Reiserücktrittskostenversicherung
die Reiserücktrittskostenversicherung soll im Falle einer kurzfristen Stornierung einer Reise
die Stornierungskosten für den Reisenden übernehmen, sollte dieser die Reise nicht antreten können.
Reiseunfallversicherung
Eine Reiseunfallversicherung soll die Folgekosten und finanziellen Nachteile aus einem Unfall im Ausland auffangen.
Dies kommt z. B. bei dauerhaften Schäden in Betracht.
Reiseprivathaftpflicht Versicherung
die Reiseprivathaftpflicht Versicherung wird in der Regel nur bei längeren Aufenthalten im Ausland benötigt.
In Kürzen Aufenthalten im Ausland, also z. B. in ihrem Urlaub ist meistens Ihre Privat-Haftpflicht Versicherung ausreichend.
Genauere Informationen finden Sie dazu in der Regel in Ihren Versicherungsunterlagen.
Reiserechtsschutzversicherung
diese Versicherung regelt im Ausland und auf Reisen die gleichen Leistungen wie Ihre normale Rechtsschutzversicherung.
Hat also im Prinzip den gleichen Leistungsumfang.
Diese Versicherung kann bei längeren Aufenthalten im Ausland eine Überlegung wert.